• Mehr als 25 Jahre Erfahrung
  • Individuelle betriebswirtschaftliche Beratung
  • Praxisorientiert mit Know-how

Bußgeld von knapp 200.000 € verhängt

Seitens der Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde wurde gegen den Lieferdienst Delivery Hero ein Bußgeld von insgesamt 195.407 € verhängt. Wie die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, in einer Pressemitteilung vom 19.09.19 mitteilte, hat das Unternehmen Betroffenenrechte nicht beachtet und Konten von Ex-Kunden nicht gelöscht.

Mit den Geldbußen wurden mehrere datenschutzrechtliche Einzelverstöße des Unternehmens geahndet. Bei der Mehrzahl der Fälle handelte es sich um die Nichtbeachtung der Betroffenenrechte aus der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), wie das Recht auf Auskunft zur Datenverarbeitung, Recht auf Löschung und das Recht auf Widerspruch.

In zehn Fällen waren die Konten ehemaliger Kunden, trotz langjähriger Inaktivität, nicht gelöscht worden. Acht ehemalige Kunden beschwerten sich über unerwünschte Werbe-E-Mails. Eine betroffene Person hatte der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke ausdrücklich widersprochen, erhielt dennoch 15 weitere Werbe-E-Mails. In weiteren 5 Fällen wurde ein Auskunftsersuchen der betroffenen Personen nicht ordnungsgemäß bearbeitet.

Die Geldbußen ergingen in zwei Bescheiden, da ein Teil der Verstöße noch vor dem Inkrafttreten der DSGVO erfolgten und somit nach der alten Rechtslage zu beurteilen waren. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.

Die komplette Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.

ÄHNLICHE BEITRÄGE