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E-Privacy-Verordnung: Kommt hier Bewegung ins Spiel?

Die derzeitige, finnische Ratspräsidentschaft hat einen Kompromissvorschlag für die neue E-Privacy-Verordnung vorgelegt. Damit kommt wieder Bewegung in die ins Stocken geratenen Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung.

Zu den wesentlichen Problemfeldern der geplanten E-Privacy-Verordnung zählen Themen wie die Einwilligung der betroffenen Personen im Zusammenhang mit Erstellung von Online-Profilen der Nutzer oder der Datensammlung durch Cookies, der Umgang mit Metadaten wie Verbindungs- oder Standortdaten.

Finnland schlägt zunächst vor, dass die Mitgliedsstaaten eine Vorratsdatenspeicherung für einen begrenzten Zeitraum gesetzlich festlegen dürfen, sofern es im öffentlichen Interesse für notwendig und verhältnismäßig erachtet wird.

Grundsätzlich wird zwar die Sensibilität derartiger Daten gesehen, trotzdem soll nach dem vorliegenden Entwurf auch die Nutzung derartiger Daten ohne Einwilligung der Nutzer für andere Zwecke möglich sein. Hier kämen dann auch kommerzielle Zwecke in Betracht.

Verbindungs- und Standortdaten sollen zwar nicht mit Personenprofilen verknüpft werden. Weiterhin hält es Finnland für geboten, eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen oder Analyseergebnisse vor einer Weitergabe zu anonymisieren. In der Praxis dürfte dies für Unternehmen keine allzu hohe Hürde darstellen.

Nach dem Erwägungsgrund 21 des finnischen Entwurfs soll werbefinanzierten Nachrichtenseiten ein webseiten- und geräteübergreifendes Tracking mittel Cookies ohne Einwilligung des Nutzers ermöglicht werden, sofern der Nutzer darüber informiert wird und deren Einsatz akzeptiert. Ggf. könnte es hierfür dann ausreichen, auf der jeweiligen Seite zu bleiben.

Der im Entwurf bisher vorhandene Artikel 10 zum Thema do-not-track wurde im finnischen Entwurf komplett gestrichen. Nutzer sollen jedoch in Zukunft weiterhin den Diensteanbieter darüber informieren können, ob Cookies gesetzt werden dürfen oder nicht. Dies könnte z.B. weiterhin über die Browsereinstellungen vorgenommen werden.

Seit Anfang 2017 wird um eine Lösung der offenen Fragestellungen gerungen. Bisher konnten sich die Mitgliedsstaaten nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Der vorliegende Entwurf könnte nun wieder Bewegung in die Angelegenheit bringen. Der Entwurf ist allerdings nicht unumstritten. So warnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), dass mit diesem Entwurf und sich dem abzeichnenden Konsens rote Linien überschritten werden.

Der vorgelegte Entwurf steht im Widerspruch zu der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, forderte dieser doch kürzlich die explizite Einwilligung des Nutzers für entsprechende Trackingmaßnahmen.

Der finale Gesetzestext muss der Rat mit Vertretern der Abgeordneten dann noch aushandeln.

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